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BGH, 21.09.2006 - 4 StR 342/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens mangels hinreichender Beweise
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 analog; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4 a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 246 Abs. 1
Unterschlagung durch Aneignung von Sicherungsgut durch den Sicherungsnehmer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.1989 - 3 StR 537/88
Teilweise Einstellung des Verfahrens
Auszug aus BGH, 21.09.2006 - 4 StR 342/06
Auf Antrag des Generalbundesanwalts reduziert der Senat die ursprüngliche Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten um acht Monate und setzt selbst in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO aus Gründen der Verfahrensökonomie eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Monat fest (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 2). - BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände
Auszug aus BGH, 21.09.2006 - 4 StR 342/06
Die bisherigen Feststellungen lassen den für eine Verurteilung wegen Unterschlagung erforderlichen sicheren Schluss darauf, dass der Angeklagte den Sicherungsgegenstand unter Ausschluss des Sicherungsnehmers seinem eigenen Vermögen einverleiben wollte, nicht zu (vgl. BGHSt 34, 309).